Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 06.2022

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge des Eddis Fitness, Inhaber Antonino Murania • Am Alten Schlachthof 1 • 86153 Augsburg, 0821 / 4550770 über die Nutzung der von ihm betriebenen Fitnessstudios.

Für die Zwecke dieses Vertrages wird der benannte Betreiber als „das Fitnessstudio“, der Vertragspartner als „das Mitglied“ und dieser Vertragals „der Fitnessstudiovertrag“ bezeichnet.

1.  Vertragsschluss

Im Fitnessstudio kommt der Vertrag über die Mitgliedschaft zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudio durch Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages durch beide Vertragsparteien zustande.

Der Fitnessstudiovertrag zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudio kommt durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch das Fitnessstudio zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail werden dem Mitglied die Vertragsbestätigung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung sowie die Widerrufsbelehrung übermittelt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

2.  Besonderheiten für Jugendliche

Die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio ist ab 14 Jahren möglich.

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Fitnessstudiovertrag nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.

Mitglieder zwischen 14 und 16 Jahren dürfen das Fitnessstudio nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Mitgliedesbetreten und dort nur unter Aufsicht dieses Mitgliedes trainieren. Unter 14-Jährigen ist der Zutritt zum Mitgliederbereich des Fitnessstudios grundsätzlich untersagt.

3.  Nutzungsumfang

Art und Umfang der Nutzung des Studios durch das Mitglied richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Umfang.

Neben den Studioräumen stehen den Mitgliedern ein verschließbarer Spind und die zum Studio gehörenden Parkplätze zur Nutzung frei. Deren Nutzung ist auf Zeiten der persönlichen Anwesenheit im Studio begrenzt. Werden Spinde oder Parkplätze darüber hinaus belegt, so kann das Studio diese räumen bzw. Fahrzeuge kostenpflichtig entfernen lassen.

Die Nutzung muss zu den im Studio öffentlich aushängenden Öffnungszeiten erfolgen. Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern und Tieren, ist verboten.

Das Fitnessstudio garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle von dem Fitnessstudiovertrag umfassten Geräte oder Plätze in Kursen zur Verfügung stehen.

4. Mitgliedsbeiträge, Verwaltungsgebühr, Servicepauschale

Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind die Beiträge jeweils als Vorauszahlung zum Monats ersten bzw. zum 15.eines M onats zu entrichten. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats ist ein anteiliger Mitgliedsbeitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit dem Beitrag für den nachfolgenden Monat zu entrichten. Für Monate, in denen die Mitgliedschaft lediglich anteilig besteht, erfolgt zum Monatsersten des nachfolgenden Monats eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge abgerundet auf volle Euro.

Die vereinbarte Verwaltungsgebühr wird mit dem ersten Monatsbeitrag fällig.

Die vereinbarte halbjährliche Servicepauschale wird jeweils zugleich mit dem ersten sowie nach Ablauf des sechsten Monatsbeitrages des Mitglieds fällig.

Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift zu zahlen. Das Mitglied ist verpflichtet, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Erteilt das Mitglied entgegen dieser Verpflichtung ein SEPA-Lastschriftmandat nicht oder widerruft es dieses während der Vertragslaufzeit, so ist das Mitglied verpflichtet, für die Abwicklung jeder Zahlung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro zu zahlen. Dem Mitglied bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Erfolgt durch das Kreditinstitut des Mitglieds aufgrund fehlen- der Deckung seines Kontostandes eine Rückbuchung, sind alle zusätzlichen Kosten, die dem Fitnessstudio in diesemZusammen- hang entstehen, vom Mitglied zu erstatten.

Kommt das Mitglied mit Zahlungen länger als 10 Tage in Verzug, so kann das Fitnessstudio die Leistung verweigern (§ 320 BGB) und den Zugang sperren, bis das Mitglied seiner Zahlungspflicht vollständig nachgekommen ist.

Kommt das Mitglied mit der Entrichtung eines Betrages, der zwei Monatsmitgliedsbeiträgen entspricht, in Verzug, wird der gesamte Mitgliedsbeitrag bis zum Ende der Restlaufzeit sofort fällig Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch den Gesetzgeber ist das Fitnessstudio berechtigt, den Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen.

5.  Sonstige Mitgliedspflichten

Die mit dem Fitnessstudiovertrag erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.

Ändern sich Daten (z.B. Adresse, Name, Mailadresse, Kontoverbindung) des Mitglieds, so sind diese unverzüglich mitzuteilen. Entsteht ein Schaden durch die Verletzung dieser Pflicht, muss dieser durch das Mitglied getragen werden.

Zur Vereinfachung der Verwaltung ist die Mitgliedsnummer vom Mitglied bei jeder Korrespondenz anzugeben.

6.  Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung

Der Fitnessstudiovertrag wird – vorbehaltlich anderweitiger Vertragsvereinbarungen – für 12 Monate zwischen den Parteien geschlossen. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn dieser nicht bis einen Monat vor Laufzeitende von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt wird. Beide Vertragsparteien können den auf unbestimmte Zeit verlängerten Fitnessstudiovertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei dem anderen Vertragspartner maßgeblich.

7.  Zutritt zum Studio

Das Mitglied erhält für den Zugang zu dem Studio eine Mitgliedskarte oder ein anderes Zugangsmedium. Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung des Fitnessstudios berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine Mitgliedskarte oder ein anderes Zugangsmedium ausweisen kann. Ohne dieses wird dem Mitglied der Zugang zum Fitnessstudio verwehrt.

Die Einrichtung der Mitgliedskarte ist in der vereinbarten Verwaltungsgebühr enthalten. Diese wird bei Übergabe der Mitgliedskarte fällig.

Bei Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied dies unverzüglich dem Studio zu melden. Kommt das Mitglied dieser Pflicht nicht nach, so hat das Mitglied den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

Für die Neuausstellung der Mitgliedskarte bzw. eines anderen Zugangsmediums bei Verlust oder Beschädigung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2 0,- Euro an, es sei denn das Mitglied weist nach, dass es den Verlust oder eine Beschädigung nicht zu vertreten hat, oder dass dem Fitnessstudio kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte oder das sonstige Zugangsmedium und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese Gegenstände dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden sind oder dass das Mitglied einen

Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung des Fitnessstudios durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadenersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch das Fitnessstudio bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf den Schadenersatzanspruch anzurechnen.

8.  Bargeldlose Zahlung

Die Mitgliedskarte oder das anderweitige Zugangsmedium kann mit einem Konto zur bargeldlosen Zahlung innerhalb des Fitnessstudios verknüpft werden.

Das bargeldlose Zahlungssystem funktioniert nach dem Prepaid-Prinzip, d.h. das Mitglied muss zunächst Guthaben für sein Konto erwerben, bevor es bargeldlos im Fitnessstudio zahlen kann.

Das Mitglied kann jederzeit verlangen, dass ein bestehendes Guthaben auf sein Bankkonto überwiesen wird. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

9.  Hausordnung, Weisungsbefugnis

Alle weiteren Nutzungsbestimmungen regelt die im Fitnessstudio ausgehängte Hausordnung, zu deren Einhaltung sich alle Mitglieder bei Vertragsabschluss verpflichten und die Bestandteil dieses Vertrags ist. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten im Bereich des Fitnessstudios enthalten.

Weisungen des Personals, die zur Sicherstellung eines geordneten Betriebes und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung dienen, sind unbedingt Folge zu leisten.

10.  Außerordentliche Beendigung des Vertrages

Kommt das Mitglied mit der Entrichtung eines Betrages, der zwei Monatsmitgliedsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies das Fitnessstudio, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.

Verstößt das Mitglied schuldhaft gegen die Bestimmungen in Nummer 11 dieser AGB (Drogen, unerlaubte leistungssteigernde Substanzen), so hat das Fitnessstudio ein Recht zur fristlosen Kündigung.

Ebenso ist das Fitnessstudio bei einem gravierenden oder einem zuvor abgemahnten wiederholten Verstoß des Mitglieds gegen die Hausordnung sowie gegen das Verbot zur Weitergabe der Mitgliedskarte bzw. eines anderen Zugangsmediums zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Beruht die Kündigung aus wichtigem Grund auf einer von dem Mitglied zu vertretenden Pflichtverletzung, so schuldet das Mitglied mindestens die restlichen, auf den Zeitpunkt der Kündigung abgezinsten Mitgliedsbeiträge als Schadenersatz. Als anzuwendender Diskontfaktor wird der durchschnittliche Refinanzierungszinssatz des Fitnessstudios vereinbart. Sind weitergehende Verzugs- und Rechtsverfolgungskosten entstanden, sind diese ebenfalls zu ersetzen. Dem Mitglied ist es unbenommen, gar keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund (§ 314 BGB) wird durch diese AGB nicht berührt.

Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung bei dem Fitnessstudio maßgeblich. Die Mitgliedschaft kann bei Nachweis einer Erkrankung, die die Nutzung des Fitnessstudios ausschließt und mindestens 2 Wochen andauert ruhend gestellt werden. Voraussetzung für den Eintritt des Ruhens des Vertrages ist ein Nachweis der Erkrankung durch Vorlage eines aussagefähigen ärztlichen Attests, das auch eine Erklärung über die Dauer der Beeinträchtigung enthält. Ein Ruhen des Vertrages kann auch bei einer Schwangerschaft (ärztlicher Nachweis erforderlich) verlangt werden. Im Fall des Ruhen des Vertrages verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie ausgesetzt war. Der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung in den oben genannten Konstellation ist möglich, woweit die Vereinbarung eines Ruhens des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

11.  Suchtmittel, verbotene Substanzen

Das Rauchen und der Konsum von Alkohol ist in den Räumen des Fitnessstudios verboten.

Das Mitbringen, Anbieten, Handeln, Überlassen und der Konsum von verbotenen Drogen sowie unerlaubten leistungssteigern- den Substanzen entsprechend der gültigen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) ist in den Räumen des Fitnessstudios verboten. Zu den unerlaubten leistungssteigernde Substanzen gehören insbesondere auch Anabolika. Dies gilt nicht, insoweit die Substanzen im Rahmen einer ärztlichen Therapie zu Heilzwecken und aufgrund ärztlicher Verschreibung und Aufsicht eingenommen werden.

12.  Haftungsbeschränkung des Fitnessstudios

Das Fitnessstudio haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Das gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fitnessstudios, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgeführten Fälle der Haftung gegeben ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht des Fitnessstudios zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die vertragsgemäße Bereitstellung der Einrichtungen.

Dem Mitglied wird ausdrücklich empfohlen, keine Wertgegenstände mit in das Fitnessstudio zu bringen. Von Seiten des Fitnessstudios werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem durch das Fitnessstudio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Fitnessstudios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

13.  Datenschutzerklärung, Videoüberwachung

Für die Dauer der Mitgliedschaft werden von dem jeweiligen Fitnessstudio und somit dem Betreiber oder von einem beauftragten und weisungsgebundenen Dienstleister folgende Daten gemäß Art. 6, 13, 14 DSGVO i.V.m. §§ 4, 33 BDSG erhoben und verarbeitet. Insoweit wird verwiesen auf die mitübergebene Datenschutzerklärung. Das Fitnessstudio wird permanent Video-systemüberwacht und aufgezeichnet.

14.  Salvatorische Klausel, Änderungen dieser AGB, Hinweis Streitschlichtung

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund –bleiben dieübrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam.

Das Fitnessstudio ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Fitnessstudio diese ihren Mitgliedern in Textform (§ 126b BGB) unter Beifügung der geänderten AGB mitteilen. Erfolgt ein Widerspruch gegen die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen, so gilt die Änderung der AGB als angenommen. Das Fitnessstudio wird in der Mitteilung nochmals auf diese Rechtsfolge hinweisen. Widerspricht das Mitglied den Änderungen der AGB, so hat das Fitnessstudio das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Ende des Monats zukündigen.

Das Fitnessstudio ist zur Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens nach Maßgabe des § 36 VSBG nicht verpflichtet. Es nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

Datenschutzerklärung

für Mitgliedschaftsverträge und Probetraining

Die nachfolgende Datenschutzerklärung soll Dich darüber informieren, wie wir Deine persönlichen Daten im Eddis Fitness erheben und verarbeiten. Dieser Standort wird von Eddis Fitness, Inhaber Antonino Murania, Am Alten Schlachthof 1, 86153 Augsburg, betrieben. Datenschutz ist Vertrauenssache und Dein Vertrauen ist uns wichtig! Gerne bestätigen wir Dir, dass Deine Daten im Sinne der Datenschutzverordnung bei uns sicher sind. Wir möchten Dich darüber informieren, dass wir auf Grund der neuen EU-Datenschutzverordnung (DSVGO) zum 25. Mai 2018, unsere Datenschutzrichtlinien immer nach neuesten Standards aktualisieren und bitten Dich, die folgenden Informationen genau zu lesen: Wir werden Dich nachfolgenden über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Vertragsabschluss und Probetraining aufklären. Für die Nutzung unserer Website www.eddis-fitness.de existiert ein gesonderter Datenschutzhinweis direkt auf der Homepage.

  1. Für den Datenschutz von Eddis Fitness ist beratend verantwortlich: Eddis Fitness, Am Alten Schlachthof 1, 86153, Augsburg Tel.: 0821 / 4550770, E-Mail: info@eddis-fitness.de – Unseren Datenschutzbeauftragten von Eddis Fitness erreichst Du unter: info@eddis-fitness.de
  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Rechtsgrundlage zur Erhebung und Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten findest du wie folgt aufgelistet:-Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dient uns als Rechtsgrundlage, wenn wir Deine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck eingeholt haben.-Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO ist die Rechtsgrundlage, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, z.B. wenn Du einen Mitgliedsvertrag über das Onlineangebot schließt. Diese Rechtsgrundlage gilt auch für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich sind, z.B. wenn Du Dich an uns wendest mit Anfragen im Hinblick auf unsere Produkte und Leistungen.-Art. 6 1 lit. c DSGVO ist unsere Rechtsgrundlage, soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, wie z.B. die Erfüllung von handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Pflichten.-Sofern lebenswichtige Interessen von Dir oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.-Ist eine Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten von Dir das erstgenannte Interesse nicht, so findet eine Verarbeitung de personenbezogen Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1              lit.            f               DSGVO     statt.
  2. Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten beim Probetraining und Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages a)Beschreibung und Umfang der Wir verarbeiten Daten, die wir im Rahmen der Vereinbarung eines Probetrainings oder der Beantragung und Durchführung Deines Mitgliedsvertrages von Dir erhalten oder bei Dir erheben. Sofern Du ein Probetraining bei uns verabredest bzw. durchführst, verarbeiten wir die folgenden Daten:-Geschlecht, Name und Vorname, Geburtsdatum, Tatsache gesundheitlicher Probleme, Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon)Bei Abschluss einer Mitgliedschaft werden die folgenden weitere Daten gespeichert:- E-Mail-Anschrift, Bankverbindung, digitales Foto. Beim Betreten eines Fitnessstudios werden folgende Daten erfasst:-Datum des Zutritts, Uhrzeit des Zutritts, Mitgliedsnummer(wünschst Du dir hier einen Hinweis auf Pseudonymisierung mit Hinweis auf Einsicht durch besonderes Personal dann nach Mitgliedsnummer, diese ist pseudonymisiert und kann nur durch im Datenschutz geschulte und vertrauenswürdige Mitarbeiter entschlüsselt werden.
  3. Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Interessenten und Mitgliedern (einschließlich ihrer Fotos) soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient. Dazu zählt auch die einmalige Teilnahme am Probetraining. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b Sofern wir ein Lichtbild von Dir erfasst, dient dies dem Zweck einer späteren Zugangskontrolle. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Die Erfassung der Tatsache gesundheitlicher Probleme dient der Verteidigung gegen Rechtsansprüche mit der Rechtsgrundlage Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO. Außerdem sollst Du Dir im Rahmen des Vertragsabschlusses sicher sein, dass Dich keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Durchführung eines Trainings hindern. Damit ist auch Art. 6 Abs.1lit. d DSGVO Rechtsgrundlage. Dies dient vor allem auch deinem gesundheitlichen Schutz. Für die Zugangsdaten gilt das Folgendes: Soweit wir beim Betreten des Fitnessstudios, Datum, Uhrzeit und Mitgliedsnummer des Mitglieds verarbeiten, erfolgt dies im Rahmen der Zugangskontrolle zu unserem Studio zur Durchführung des Vertrages mit Dir. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Wir speichern die Zugangsdaten zu Zwecken der Wahrung des Hausrechts, der Verteidigung gegen Rechtsansprüche und Wahrung der Interessen der Mitglieder. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und Marktforschung verwendet. Eine Verarbeitung erfolgt zur Wahrung unserer berechtigten Interessen und unserer Mitglieder. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1lit. f und lit. d DSGVO, somit Stand:2019-10

  1. Dauer der Speicherung/Sperrung der Daten. Wir verarbeiten und speichern Deine Daten für die Dauer Deines Vertrages mit uns. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen von öffentlicher und staatlicher Hand angeordneten Aufbewahrungs-und Dokumentationspflichten. In Deutschland können sich Aufbewahrungs-und Dokumentationspflichten an deren aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO)ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen betragen bis zu zehn Jahren. Daneben beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Sobald die Speicherung der Daten nicht mehr zur Durchführung des Vertrages mit uns erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristenbestehen, werden Deine Daten unverzüglich gelöscht, sofern kein Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung Deine schutzwürdigen Interessenbeeinträchtigt und eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, in diesem Fall werden Deine Daten Sollte in dieser Datenschutzerklärung etwas anderes bestimmt sein, geht diese vor. 4. Umfang der

Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Interessenten an unserem Angebot und Mitgliedern grundsätzlich nur, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung von Verträgen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn die Einholung deiner Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist oder und die Verarbeitung  der  Datendurch  gesetzliche  Bestimmungen  gestattet  ist.

  1. Datenlöschung und Speicherdauer. Deine personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern wir ausschließlich nur für den Zeitraum, der zur Erfüllung des Speicherzweckes erforderlich ist. Eine Speicherung deiner Daten kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, an die wir uns halten müssen, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung Deiner Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgesehene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung Deiner Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. Sofern die personenbezogenen Daten gesperrt werden, erfolgt eine Löschung sobald gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen, kein Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung Deine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt und eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht. Wenn in den nachfolgenden Abschnitten etwas  anderes  geregelt  ist,  so  gehen  diese
  2. Deine Rechte. Wir möchten Dich an dieser Stelle dir deine Rechte erläutern. Falls du eines dieser Rechte in Anspruch nehmen möchtest, so kannst Du hierfür eine einfache Nachricht an unsere oben genannten Kontaktdaten senden. Bei einer vorliegenden Anfrage behalten wir uns zu Deinem eigenen Schutz vor, weitere Informationen einzuholen, die uns Deine Identität bestätigen. Falls uns eine Identifizierung von Dir nicht möglich ist, werden wir die Bearbeitung der Anfrage verweigern. Du hast das Recht auf-Auskunft der zu Deiner Person gespeicherten Daten (Art.15 DSGVO)-die unverzügliche Berichtigung und/oder Vervollständigung der Dich betreffenden personenbezogenen Daten (Art.16 DSGVO)-die Löschung oder Sperrung Deiner bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art.17 DSGVO)-die Einschränkung der Verarbeitung Deiner personenbezogenen (Art.18DSGVO)-Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO)-sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art.21 DSGVO).- Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde; wenn Du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten gegen bestehende datenschutzrechtliche Vorschriften                          verstößt.
  3. Deine Daten Innerhalb des Unternehmens erhalten nur diejenigen Stellen Deiner Daten, die diese zur Durchführung des Mitgliedsvertrages und gesetzlicher Pflichten brauchen. Von uns beauftragte sonstige Dienstleister können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien IT-Dienstleistungen, Banken, Telekommunikation und Inkassounternehmen. Im Übrigen geben wir Deine Daten nur weiter, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Du eingewilligt hast oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. öffentliche Stellen und Institutionen(z. B. Ämter, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung sein. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Du  uns  Deine  Einwilligung  zur  Datenübermittlung  erteilt  hast.
  4. Änderung der Datenschutzhinweise. Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen, damit sie stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen. Ich habe die Datenschutzerklärung erhalten und anerkannt.